Rechtliche Hinweise
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Letzte Aktualisierung: 2. August 2026
Diese Geschäftsbedingungen gelten für unsere Offerten und Baustellen. Sie ergänzen die von Ihnen angenommene Offerte sowie die Regeln des Werkvertrags im schweizerischen Obligationenrecht (Art. 363 ff. OR). Wir haben sie so geschrieben, dass sie ohne juristisches Wörterbuch lesbar sind.
Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle unsere Offerten, Verträge und Arbeiten, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
Bei Widersprüchen geht die angenommene Offerte diesen AGB vor. Allfällige Einkaufsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir sie schriftlich anerkannt haben.
Offerten
Die Offerte ist kostenlos und für den Kunden unverbindlich. Sie wird nach einer Besichtigung vor Ort oder aufgrund der von Ihnen übermittelten Angaben und Fotos erstellt.
Soweit nicht anders vermerkt, ist eine Offerte 30 Tage ab Ausstellung gültig.
Die auf dieser Website veröffentlichten Leistungsbeschreibungen und Preisgrössenordnungen stellen kein Angebot im Sinne von Art. 3 OR dar.
Manches ist bei der Besichtigung nicht sichtbar: geschädigter Untergrund, Feuchtigkeit, unverträglicher Altanstrich, Asbest. Zeigt sich dies während der Arbeiten, informieren wir Sie und wir legen das weitere Vorgehen gemeinsam fest, bevor wir fortfahren — nie nachträglich auf der Rechnung.
Vertragsschluss
Der Vertrag kommt zustande, wenn Sie die Offerte annehmen: durch Unterschrift, durch eine ausdrückliche E-Mail oder durch eine andere schriftliche Vereinbarung.
Eine mündlich oder per Nachricht erteilte Zustimmung ist gültig. Wir bestätigen deren Inhalt dennoch schriftlich, damit über den Umfang der Arbeiten kein Missverständnis bestehen bleibt.
Preise, MWST und Nebenkosten
Die Preise sind in der Offerte in Schweizer Franken (CHF) aufgeführt.
Die Offerte hält fest, ob die Mehrwertsteuer (MWST) anfällt und gegebenenfalls, ob die Beträge exklusive oder inklusive Steuer verstanden werden. Der geltende Normalsatz in der Schweiz beträgt 8,1 %.
- Soweit in der Offerte nicht anders vermerkt, nicht enthalten sind: Miete und Aufbau von Gerüsten, Maurer-, Elektro- oder Schreinerarbeiten sowie die Entsorgung sperriger Möbel.
- Asbestsanierung und die Behandlung bleihaltiger Anstriche sind Sache zugelassener Fachbetriebe und Gegenstand eines separaten Auftrags.
Zahlung
Soweit in der Offerte nicht anders vereinbart, sind Rechnungen netto innert 30 Tagen ab Erhalt zahlbar, ohne Skonto.
Bei länger dauernden Baustellen können Akontozahlungen oder eine Abrechnung nach Etappen vereinbart werden; Betrag und Fälligkeit stehen dann in der Offerte.
Mit Ablauf der Frist gerät der Kunde ohne Mahnung in Verzug (Art. 102 Abs. 2 OR) und schuldet einen Verzugszins von 5 % pro Jahr (Art. 104 Abs. 1 OR). Die tatsächlichen Mahn- und Inkassokosten gehen zu seinen Lasten.
Die Beanstandung eines Teils der Arbeiten befreit nicht von der Zahlung der unbestrittenen Leistungen.
Termine und Ablauf der Arbeiten
Termine werden nach Treu und Glauben vereinbart. Sie gelten als Richtwerte, sofern sie nicht schriftlich als fix bezeichnet werden.
Sie können in angemessenem Umfang verlängert werden bei Verzug eines anderen Gewerks, bei Witterung, die Aussenarbeiten verunmöglicht, bei vom Kunden gewünschten Änderungen oder bei verspäteter Bereitstellung der Räume.
Die Arbeiten werden nach den Regeln der Baukunde und den Verarbeitungsvorschriften der Produkthersteller ausgeführt.
Pflichten des Kunden
- Freien Zugang zu den Räumen zu den vereinbarten Zeiten gewähren und die nötigen Schlüssel oder Codes übergeben.
- Wasser und Strom unentgeltlich zur Verfügung stellen und nach Möglichkeit eine Reinigungsstelle.
- Die Räume ausräumen oder Mobiliar und zerbrechliche Gegenstände wegstellen. Andernfalls können wir dies gegen Verrechnung übernehmen, ohne für zurückgelassene Wertgegenstände einzustehen.
- Uns vor Beginn der Arbeiten alles mitteilen, was die Baustelle beeinflussen kann: Asbest- oder Bleiverdacht, Feuchtigkeit, strukturelle Risse, in den Wänden verborgene Installationen.
- Die erforderlichen Bewilligungen bei Eigentümerschaft, Verwaltung oder Stockwerkeigentümergemeinschaft einholen, soweit die Arbeiten sie voraussetzen.
Vor 1990 erstellte oder renovierte Gebäude können Asbest enthalten. Ergibt sich während der Arbeiten ein ernsthafter Verdacht, werden diese bis zur Analyse eingestellt. Das ist eine Pflicht zum Gesundheitsschutz, keine kaufmännische Entscheidung.
Zusatzarbeiten und Änderungen
Jede in der Offerte nicht vorgesehene Leistung bedarf einer vorgängigen Einigung über Grundsatz und Preis, die sobald wie möglich schriftlich bestätigt wird.
Sind Zusatzarbeiten dringend erforderlich, um einen Schaden abzuwenden, können wir sie ausführen und informieren Sie unverzüglich.
Abnahme und Mängelrüge
Nach Abschluss der Arbeiten wird der Kunde eingeladen, das Werk zu prüfen, wenn möglich in unserem Beisein.
Offene Mängel sind bei der Abnahme oder unmittelbar danach zu rügen, verdeckte Mängel sofort nach ihrer Entdeckung (Art. 367 OR).
Unterbleibt die Anzeige innert dieser Fristen, gilt das Werk für jene Mängel als genehmigt, die bei einer üblichen Prüfung erkennbar gewesen wären (Art. 370 Abs. 2 OR).
Gewährleistung
Wir gewährleisten eine Ausführung, die der Offerte und den Regeln der Baukunde entspricht.
Soweit nichts anderes vereinbart ist, gilt die Gewährleistung des Obligationenrechts: Die Ansprüche des Bestellers wegen Mängeln eines unbeweglichen Werks verjähren fünf Jahre nach der Abnahme (Art. 371 Abs. 2 OR).
Liegt ein Mangel vor, für den wir einstehen, nehmen wir vorrangig die Nachbesserung auf unsere Kosten und innert angemessener Frist vor.
- Von der Gewährleistung ausgenommen sind: normale Abnutzung, vom Kunden oder von Dritten verursachte Schäden, Mängel aus dem Untergrund oder aus früheren Arbeiten, die uns nicht gemeldet wurden, sowie Änderungen nach der Abnahme.
- Leichte Abweichungen in Farbton und Glanz, die auf Material, Trocknung oder Lichtverhältnisse zurückgehen, sind kein Mangel. Ein Computer- oder Telefonbildschirm gibt einen Farbton nie exakt wieder: Massgebend ist allein ein vor Ort aufgetragenes Muster.
Rücktritt durch den Kunden
Sie können vom Vertrag zurücktreten, solange das Werk nicht vollendet ist, gegen Vergütung der bereits geleisteten Arbeit und volle Schadloshaltung des Unternehmens (Art. 377 OR).
Diese Entschädigung umfasst namentlich eigens für Ihre Baustelle bestellte Materialien, bereits aufgewendete Stunden und das reservierte Zeitfenster, das nicht mehr anderweitig vergeben werden kann.
Widerrufsrecht
Wird ein Vertrag bei Ihnen zu Hause oder an Ihrem Arbeitsplatz für den privaten Gebrauch und über einen Betrag von mehr als 100 Franken abgeschlossen, gewährt Ihnen das Gesetz eine Widerrufsfrist von vierzehn Tagen (Art. 40a ff. OR). Wir weisen Sie diesfalls bei der Unterzeichnung schriftlich darauf hin.
Dieses Recht besteht hingegen nicht, wenn Sie die Besichtigung oder die Verhandlungen ausdrücklich gewünscht haben (Art. 40c OR) — was zutrifft, wenn Sie uns über diese Website, telefonisch oder über WhatsApp selbst um eine Offerte und einen Termin ersuchen.
Haftung
Wir haften für Schäden, die wir bei der Ausführung der Arbeiten verursachen, nach Art. 97 ff. und Art. 41 ff. OR.
Soweit gesetzlich zulässig, ist unsere Haftung für indirekte Schäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen. Die Haftung für Absicht, grobe Fahrlässigkeit sowie für Verletzung von Leben und Körper bleibt vollumfänglich bestehen.
Festgestellte Schäden sind uns unverzüglich zu melden, damit der Sachverhalt festgehalten und die Versicherungen rechtzeitig informiert werden können.
Höhere Gewalt
Keine Partei haftet für Verzug oder Nichterfüllung infolge eines Ereignisses ausserhalb ihres Einflussbereichs: Naturkatastrophe, Brand, Epidemie, behördliche Anordnung, Streik oder dauerhafter Lieferunterbruch. Die Fristen ruhen für die Dauer der Verhinderung.
Datenschutz und Fotografien
Die im Rahmen der Offerte und der Baustelle übermittelten Daten werden gemäss unserer Datenschutzerklärung bearbeitet.
Wir fotografieren unsere Baustellen zur technischen Dokumentation. Eine Veröffentlichung dieser Bilder — Website, soziale Netzwerke — erfolgt nur mit Ihrem Einverständnis, das Sie jederzeit widerrufen können; das Bild wird dann innert angemessener Frist von unseren Kanälen entfernt.
Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB nichtig oder undurchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen gültig; die betroffene Bestimmung wird durch eine gültige Regelung ersetzt, die ihr am nächsten kommt.
Der Vertrag untersteht schweizerischem Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.
Unter Vorbehalt zwingender Gerichtsstände, namentlich zugunsten von Konsumentinnen und Konsumenten, ist ausschliesslicher Gerichtsstand Lausanne (Kanton Waadt, Schweiz).
Massgebend ist die im Zeitpunkt der Annahme der Offerte geltende Fassung. Deren Datum steht am Anfang dieser Seite.